Newcomer-Preis

Seit 2021 wird der «Newcomer-Preis» an Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn verliehen, die in den ersten fünf Gründungsjahren durch ausserordentlichen Erfolg überzeugen.

Mögliche Erfolgsfaktoren (nicht abschliessend)

  • Produktinnovation
  • Überdurchschnittliches Wachstum
  • Herausragender Markteintritt

Auszeichnung

  • Nominierung von drei Jungunternehmen durch die Jury
  • Entscheidung durch Saalvoting

Weitere Informationen

  • Stiftung: Regiobank Solothurn AG
  • Preisgeld: 5'000 Franken

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Newcomer-Preis ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
  • Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 1. Januar 2021 oder später.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Kanton Solothurn.
  • Das Unternehmen ist bereit, seine Besitzverhältnisse der Jury offenzulegen.
  • Das Unternehmen kann erste Erfolge ausweisen (das Unternehmen bestimmt selbst, mit welchen Erfolgen es sich bewirbt).

Bewerbungsfrist

Die Bewerbsunterlagen sind bis am 30. September 2026 per Post oder per Mail an den Organisator des Solothurner Unternehmerpreises einzureichen:

Solothurner Unternehmerpreis
c/o Solothurner Handelskammer
Stichwort: Newcomer-Preis
Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
info@unternehmerpreis.ch

Bewerbungsunterlagen

Startups müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bewerbungsschreiben
    Darin muss begründet sein, welchen ausserordentlichen Erfolg das Jungunternehmen vorzuweisen hat.
  • Unternehmensprofil
    Darin müssen Unternehmensbeschrieb, Besitzverhältnisse sowie öffentliche Kennzahlen des Unternehmens, z.B. Anzahl Arbeitsplätze enthalten sein.
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Unternehmensbroschüre / Webseite

Dass Bewerbungsdossier kann physisch oder elektronisch eingereicht werden an:

Solothurner Unternehmerpreis
c/o Solothurner Handelskammer
Stichwort: Unternehmerpreis
Grabackerstrasse 6
4500 Solothurn
info@unternehmerpreis.ch.

Die Jury und die Organisatoren behandeln alle Angaben vertraulich. Ohne Rücksprache mit dem Unternehmen werden keine Informationen an Dritte zugänglich gemacht.

Auch vertrauliche Nennungen und Tipps durch Dritte, die auf Unternehmen hinweisen, welche das diesjährige Jahreskriterium erfüllen, nimmt die Jury dankbar entgegen.

Jury

Die Jury nominiert aus allen Bewerbungen drei Jungunternehmen für das Saal-Voting.

Die Jury-Mitglieder haben einen Leistungsausweis in Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik vorzuweisen und stammen ursprünglich aus dem Kanton Solothurn. Zum Zeitpunkt der Wahl dürfen die wirtschaftlichen Hauptaktivitäten der Jury-Mitglieder nicht im Kanton Solothurn stattfinden.

  • Dr. Doris Aebi, Aebi & Kuehne AG, Zürich
  • Dr. Patrick Mollet, Great Place to Work, Zürich
  • Kurt Bobst, KBobst Advisory AG, Holziken
  • Peter E. Naegeli, Abegglen Management Consultants AG, Zürich
  • Dr. Nina Spielmann, McKinsey & Company, Zürich
  • Andreas Gasche, Leiter Standortförderung Kanton Solothurn (Beisitz)