Newcomer-Preis

Der «Newcomer-Preis» wurde 2021 als Ergänzung zum Hauptpreis lanciert. Er richtet sich an Jungunternehmen aus dem Kanton Solothurn, die in den ersten fünf Gründungsjahren einen ausserordentlichen Erfolg ausweisen können: eine Produktinnovation, ein überdurchschnittliches Wachstum oder beispielsweise einen Senkrechtstart am Markt. Die Jungunternehmen müssen die Jury des Solothurner Unternehmerpreises von ihrem Erfolg überzeugen können, denn diese nominiert aus den eingehenden Bewerbungen drei Jungunternehmen für das Saal-Voting. Die Preisübergabe erfolgt durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn.

Der Newcomer-Preis ist mit 5'000 Franken dotiert.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Newcomer-Preis ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Das Unternehmen ist im Handelsregister eingetragen.
  • Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 1. Januar 2020 oder später.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung im Kanton Solothurn.
  • Das Unternehmen ist bereit, seine Besitzverhältnisse der Jury offenzulegen.
  • Das Unternehmen kann erste Erfolge ausweisen (das Unternehmen bestimmt selbst, mit welchen Erfolgen es sich bewirbt).

Bewerbungsfrist

Die Bewerbsunterlagen sind bis am 31. August 2024 per Post oder per Mail an den Organisator des Solothurner Unternehmerpreises einzureichen:

Solothurner Unternehmerpreis
c/o Solothurner Handelskammer
Stichwort: Newcomer-Preis
Grabackerstrasse 6
4502 Solothurn
info@unternehmerpreis.ch

Bewerbungsunterlagen

Die Jungunternehmen müssen folgende Unterlagen einreichen:

  • Bewerbungsschreiben
    Darin muss begründet sein, welchen ausserordentlichen Erfolg das Jungunternehmen vorzuweisen hat.
  • Unternehmensprofil
    Darin müssen Unternehmensbeschrieb, Besitzverhältnisse sowie öffentliche Kennzahlen des Unternehmens, z.B. Anzahl Arbeitsplätze enthalten sein.
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Unternehmensbroschüre
  • Koordinaten der Kontaktperson für allfällige Rückfragen

Die Jury und die Organisatoren behandeln alle Angaben vertraulich. Ohne Rücksprache mit dem Jungunternehmen werden keine Informationen an Dritte zugänglich gemacht.

Jury

Die Jury nominiert aus allen Bewerbungen drei Jungunternehmen für das Saal-Voting.

Die Jury-Mitglieder haben einen Leistungsausweis in Wirtschaft, Gesellschaft oder Politik vorzuweisen und stammen ursprünglich aus dem Kanton Solothurn. Zum Zeitpunkt der Wahl dürfen die wirtschaftlichen Hauptaktivitäten der Jury-Mitglieder nicht im Kanton Solothurn stattfinden.

  • Dr. Doris Aebi, Aebi & Kuehne AG, Zürich
  • Dr. Patrick Mollet, Great Place to Work, Zürich
  • Kurt Bobst, KBobst Advisory AG, Holziken
  • Peter E. Naegeli, Abegglen Management Consultants AG, Zürich
  • Dr. Nina Spielmann, McKinsey & Company, Zürich
  • Monika Beck, Leiterin Standortförderung Kanton Solothurn (Beisitz)